Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen der bon Optic Vertriebsgesellschaft mbH, Lübeck
1. Allgemeines
Unseren Verkäufen und Lieferungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde, selbst wenn der Käufer seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilt und auf ihre Anwendung verwiesen hat. Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer unsere Bedingungen als verbindlich an. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen sind nicht gültig.
Der Verkauf über unseren Webshop erfolgt ausschließlich an Unternehmer und Gewerbetreibende.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Ein Vertrag kommt in jedem Fall erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung wirksam zustande. Etwaige Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen einer erteilten Auftragsbestätigung oder eines geschlossenen Vertrages oder mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere genannten Preise gelten ohne Verpackung ab Lager Lübeck. Die Versandkosten betragen bei Inlandsbestellungen über den Online-Shop 7,90 Euro zuzüglich der geltenden MwSt. Bei Versand ins Ausland werden die Versandkosten individuell kalkuliert und dem Kunden vor Übersendung der Ware mitgeteilt. Dem Kunden steht es nach Übermittlung der Versand- und Transportkosten frei, von seinem abgegebenen Angebot Abstand zu nehmen. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Versand, Gefahrenübergang, Versicherung
Versandart und Versandweg wird unter Beachtung handelsüblicher Sorgfalt durch uns gewählt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Eine Transportversicherung decken wir nur gegen ausdrücklichen Auftrag.
5. Lieferfristen
Lieferfristangaben werden von uns nach bestem Ermessen abgegeben und stellen keine Fixtermine dar. Im Falle höherer Gewalt oder Betriebsstörungen bei unseren Lieferanten gilt die Lieferfrist als angemessen verlängert. Sollte sich die Lieferung darüber hinaus verzögern oder unmöglich werden, ist der Käufer berechtigt, uns eine Nachfrist nicht unter drei Wochen zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen unseres Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Der Käufer kann Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Lieferfristen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits geltend machen. Teillieferungen sind zulässig.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
7. Schadenersatz aus Auftragsstornierung
Weigert sich der Käufer, den Vertrag zu erfüllen, sind wir berechtigt, mindestens Schadenersatz in Höhe von 20% des Auftragswerts (Aufwendungen zzgl. entgangener Gewinn) zu verlangen. Für Sonderanfertigungen ist der volle Auftragswert zu zahlen, es sei denn der Käufer erbringt den Nachweis, dass uns ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
8. Gewährleistung und Mängelrügen
Sämtliche Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Für nicht offensichtliche Mängel beträgt die Mängelanzeigepflicht 1 Jahr. Mängelansprüche verjähren bei einem Vertrag über Neuware mit Unternehmern in 12 Monaten nach erfolgter Lieferung der Ware, bei Lieferung von gebrauchter Ware ist gegenüber Unternehmern die Gewährleistung ausgeschlossen. Verbrauchsmaterialien wie Leuchtmittel, Batterien und Akkus sind von Gewährleistung und Garantie generell ausgeschlossen.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Der Käufer muss uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die angemessene Herabsetzung des Kaufpreises geltend machen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist vom Käufer die Wertminderung zu vergüten, die sich aus der Dauer der Nutzung durch den Käufer unter Berücksichtigung der üblichen Abschreibungsdauer ergibt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf betriebsbedingte Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler oder unsachgemäße Instandsetzungsversuche des Käufers oder Dritter verursacht sind. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lübeck.
10. Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien getroffen werden, sind in dem jeweils geschlossenen Vertrag schriftlich niedergelegt, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten Teile dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.